Reiserecht in der EU. Die Passkontrollen sollen an den Binnengrenzen der Europäischen Union abgeschafft werden. Aber die Schengener Länder sind auch weiterhin befugt, Ausweiskontrollen durchzufuehren. Es reicht vollkommen aus, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung vorzuzeigen. Sonderfälle sind das Vereinigte Königreich – Großbritannien und Irland. Hier können wenn Reisende aus den Schengener Ländern in das Vereinigte Königreich und nach Irland oder umgekehrt reisen, Personenkontrollen durchgeführt werden. Keinesfalls ist es zulässig, dass die Kontrollen über das hinausgehen, was nach dem gültigen Gemeinschaftsrecht zulässig ist. Es reicht auch hier ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Man darf nicht nach dem Zweck der Reise, nach den Unterhaltsmittel gefragt werden. Fuer Familienangehörige die nicht Staatsangehöriger eines EU Mitgliedstaates sind, kann bei der Kontrolle nach dem Visum und dem Nachweis dass er oder sie ein Familienmitglied eines EU Bürgers sind, gefragt werden, da Ihnen sonst die Einreise verweigert werden kann. Personen die zwischen dem Vereinigten Koenigreich und Irlandhin und her reisen, werden nicht mehr kontrolliert.

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