Archive for the ‘Reisetipps’ Category

Verspätete oder gestrichene Flüge. Welche Rechte haben Sie bei gestrichenen oder verspäteten Flügen? Es ist die Regel, dass Flugzeuge von den Fluggesellschaften überbucht werden. Das ist auch oft unproblematisch weil oft nicht alle Passagieren die gebucht haben, auch einchecken. Aus diesem Grunde werden von den Airlines mehr Tickets ausgestellt als tatsächlich Plätze vorhanden sind. Kommen jedoch alle Passagiere die gebucht haben zum einchecken, dann müssen einige am Boden bleiben, trotz Tickets. Tritt ein solcher Fall auf, dann greifen die Airlines gerne zu anderen Angeboten, wie zum Beispiel: Sie nehmen eine andere Maschine und sie bekommen einen Freiflug oder eine Gutschrift auf das Meilenkonto.

Oder wer erst am nächsten Tag startet, der erhält eine kostenlose Übernachtung in einem Luxushotel. Diese Angebote werden gerne angenommen. Dabei wissen sie nicht dass die Fluggesellschaften dabei das bessere Geschäft machen. Seit 2005 haben Reisende der EU einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung durch die Fluggesellschaft, wenn die Flüge ausfallen oder verspätet abheben.

Diesen Anspruch kamen die Fluggesellschaften nur dann entgehen, wenn durch höhere Gewalt, das heißt wegen schlechtem Wetter oder technischen Probleme der geplante Start nicht stattfinden kann und es keine Ersatzmaschine gibt. Das muss aber bewiesen werden.

Wenn aber wegen Überbuchung oder Streichung eines Fluges der auf einem europäischen Flugplatz landet oder startet, sie nicht abheben können, können sie Entschädigung verlangen. Bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km sind es 250Euro, bei einer Strecke von über 1500 km sogar 400 Euro und bei einer Strecke von über 3500 km können sie 600 Euro verlangen.

 

Share and Enjoy:
  • del.icio.us
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • Netvouz
  • Reddit
  • Facebook
  • Faves
  • DZone
  • LinkedIn
  • Technorati
  • connotea
  • Add to favorites
  • Diigo
  • IndianPad
  • LinkaGoGo
  • Live
  • Ping.fm
  • Twitter
  • Yahoo! Buzz